Ehemalige des MPG


Vereinszweck

unser Verein ist von jeglicher Steuerpflicht entbunden. Vom Finanzamt Lahr wird bestätigt, dass der VdF die Zuwendungen satzungsgemäß zur Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe einsetzt.